Statuten des ProBus Meilen
Unter dem Namen ProBus Meilen (früher Bus-Verein Meilen) besteht der Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in Meilen
Der Verein besteht aus Einzel-, Familien- und Kollektivmitgliedern
Der Verein bezweckt die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Gemeinde Meilen und vertritt insbesondere die Interessen der Busbenützerinnen und –Benützer
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand
Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der Präsident oder die Präsidentin und die Vor-standsmitglieder werden durch die General-versammlung gewählt
Der Verein bezahlt seine Ausgaben aus den Mitgliederbeiträgen, Spenden und weiteren Zuwendungen
Der Mitgliederbeitrag wird jeweils durch die Generalversammlung festgelegt
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen
Bei Auflösung des Vereins wird ein allfälliges Restvermögen einem Verein mit ähnlichen, gemeinnützigen Zielsetzungen zugewiesen.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 11. Feb. 1988 im Martinszentrum, 8706 Meilen genehmigt.
Die Namensänderung genehmigte die Generalversammlung vom 1. April 2009 im Rest. Vord. Pfannenstiel, Meilen.