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Statuten des ProBus Meilen

Art. 1

Unter dem Namen ProBus Meilen (früher Bus-Verein Meilen) besteht der Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in Meilen

Art. 2

Der Verein besteht aus Einzel-, Familien- und Kollektivmitgliedern

Art. 3

Der Verein bezweckt die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Gemeinde Meilen und vertritt insbesondere die Interessen der Busbenützerinnen und –Benützer

Art. 4

Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand

Art. 5

Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt

Art. 6

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der Präsident oder die Präsidentin und die Vor-standsmitglieder werden durch die General-versammlung gewählt

Art. 7

Der Verein bezahlt seine Ausgaben aus den Mitgliederbeiträgen, Spenden und weiteren Zuwendungen

Art. 8

Der Mitgliederbeitrag wird jeweils durch die Generalversammlung festgelegt

Art. 9

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen

Art. 10

Bei Auflösung des Vereins wird ein allfälliges Restvermögen einem Verein mit ähnlichen, gemeinnützigen Zielsetzungen zugewiesen.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 11. Feb. 1988 im Martinszentrum, 8706 Meilen genehmigt.

Die Namensänderung genehmigte die Generalversammlung vom 1. April 2009 im Rest. Vord. Pfannenstiel, Meilen.